Franz Kafka lebt!
Beim Internationalen Sachverständigenseminar in Bad Hofgastein waren Ende Jänner einige interessante Vorträge zu hören. Insbesondere das Thema „Fahrzeugtypisierung und Umbauten – Nachtypisierung“ bot Anlass zu Diskussionen. Dabei drängte sich die Frage auf, ob es nicht vor allem Änderungen des antiquierten Kraftfahrgesetzes (KFG) bedürfte. Bei der ÖBB würde man mit einem Alter von 43 längst in den Ruhestand geschickt, das KFG samt seiner als siamesischer Zwilling fungierenden Durchführungsverordnung KDV wird uns scheinbar noch länger erhalten bleiben. Ein Kommentar von Dipl.-Ing. Heinz Lukaschek, Ziviltechniker mit Schwerpunkt Verkehr
Bei den meisten Änderungen an Fahrzeugen fühlt sich der betroffene Bürger in ein Stück von Franz Kafka versetzt. Die bürokratisch optimierte Vorgangsweise besteht, zunächst einmal die Absicht der Behörde zu melden. Da beginnt aber bereits das erste Problem: Ist der Umbau noch nicht vorgenommen, werden sich nur wenige beamtete Organe dazu herablassen, vorweg die Absolution zu erteilen. Auch die Qualität der Auskunft, was denn zu tun wäre, lässt oft zu wünschen übrig.
Ausgabe: 2/2010 | Rubrik: Ansichten















