Erst nach der umfassenden Berichterstattung zur Abschaffung der NOVA-Vergütung hier auf www.autoundwirtschaft.at sowie in der AUTO Information hat uns eine Stellungnahme aus dem Finanzministerium erreicht:  

"Der Vorschlag der Abschaffung der NoVA Vergütung bei Verbringungen ins Ausland war eine Empfehlung der Expertenkommission zur Betrugsbekämpfung, die jahrelange und intensive Erfahrung in der Betrugsbekämpfung hat. Der Grund für den Vorschlag war eine hohe Betrugsanfälligkeit und ein ungebührlich hoher Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus hat die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und VwGH die aktuell bestehende Regelung als unionsrechtswidrig erkannt, weshalb Handlungsbedarf besteht. Das vorgeschlagene Modell orientiert sich an anderen EU-Mitgliedsstaaten mit einer ähnlichen Situation und ist nunmehr unionsrechtskonform ausgestaltet. Aus Sicht der Finanzverwaltung werden die wirtschaftlichen Effekte als gering eingestuft. Hinsichtlich der Fragen von ausländischen Leasinggesellschaften ist festzuhalten, dass die die Aliqotierung der Nova bei einer von vornherein feststehenden vorübergehenden Verwendung im Inland EU-rechtlich zwingend vorgesehen ist.

Die bisherige Systematik, wonach die NoVA bei erstmaliger Zulassung in voller Höhe erhoben und im Falle der Beendigung der inländischen Nutzung durch Vergütung des im Restwert enthaltenen Steueranteils rückerstattet wurde, entspricht aufgrund einer Weiterentwicklung der Rechtsprechung des EuGH nicht mehr den unionsrechtlichen Vorgaben. Der VwGH hat diese Rechtsprechung übernommen und ausgesprochen, dass in Fällen, in denen die befristete inländische Nutzung bereits bei Beginn feststeht, die volle Erhebung der NoVA unionsrechtswidrig ist und nur eine anteilige Erhebung für die Dauer der inländischen Verwendung zulässig bleibt. Eine sonstige Vergütungsverpflichtung besteht nicht und wäre für eine Verkehrs- bzw. Verbrauchssteuer unsystematisch."