Acht Antworten
Öffentlich ausgetragene Kontroversen zwischen der Bundesinnung der Kfz-Techniker und dem ÖWV (Österreichischer Wirtschaftsverlag) zum Mängelkatalog werfen für Betriebe, die zur Durchführung der §-57a-Begutachtung ermächtigt sind, auch Fragen zur EBV auf.