Die blauen Kennzeichentafeln machen viel Stunk.  Einerseits werden sie
von vielen Gewerbeberechtigten selbst missbräuchlich verwendet,
andererseits führen die gesetzlichen Auflagen zur Verwendung von
Probefahrtkennzeichen zu massiver Verwirrung.
                    
                                            
                             Die Funktionäre raten
ihren Mitgliedsbetrieben eindringlich, die komplizierten Auflagen
einzuhalten. In Einzelfällen werden beispielsweise die Tatbestände
hochgerechnet, sodass Kfz-Betriebe "Strafen im sechsstelligen
Bereich" vergewärtigen müssen. Neben einer aufrechten nicht ruhend
gestellten Gewerbeberechtigung und einer aktiven Steuernummer achtet
die Behörde penibel auf die Führung des Fahrtenbuches "Nachweis über
die Verwendung des Probefahrtkennzeichens" und hält dafür mehrseitige
Info-Blätter bereit, die über www.bmvit.gv.at abgerufen werden
können. Die Exekutive bleibt hart.