Nicht nur beim tatsächlichen Verkauf von Havarien, sondern auch bei Reparaturen unter Berücksichtigung des fiktiven Restwerts müssen Gebote aus Wrackbörsen nicht berücksichtigt werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hannover sei "nicht zu beanstanden, dass der Sachverständige sich auf die Verhältnisse auf dem örtlichen Markt beschränkt hat.
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