Servicearbeiten in freien oder markenfremden Werkstätten dürfen nicht
zum Garantieverlust führen, abwertende Aussagen über "Identteile" in
Bordbüchern und Werbespots sind untersagt. Das hält manche Automarken
nicht davon ab, es dennoch zu probieren -immer seltener offiziell,
doch ungebrochen häufig mit dem "Trick", Garantieanträge rundweg
abzulehnen.
Pocht ein Kunde auf seine in der GVO verbrieften Rechte,
macht man schnell einen Rückzieher. Hat der Kunde (wie zumeist) keine
Ahnung von der Gesetzeslage -Pech gehabt. Die freien Werkstätten tun
sich schwer, dagegen anzukämpfen. Ihnen fehlt eine effektive
Vertretung, in der Wirtschaftskammer werden sie gar in ein Bett mit
den mächtigeren Markenhändlern gezwungen. Angesichts dessen bleibt
nur der Tipp, als Werkstattinhaber und vor allem als Konzeptbetreiber
aktiv die Kunden anzusprechen. Diese haben eine faire Wahl verdient:
Schließlich gibt es sowohl für freie als auch gebundene Betriebe
genügend sachliche Argumente.