Mit einem Klick zum Auto?
Online-Direktvertrieb ist kein Novum mehr. Nun entdecken aber auch Tech-Giganten wie Amazon und eBay immer mehr die Auto...
In seinem jahrelangen Rechtsstreit mit Jaguar hat Ex-Händler Markus Meisinger vom Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz Recht bekommen. Die fristlose Kündigung des Servicevertrags im Jahr 2004 war also nicht rechtens.
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