Noch heuer könnten die Innung der Kfz-Techniker und Branchenanwalt
Dr. Friedrich Knöbl einen Mustervertrag für die
Totalschadensabwicklung fertigstellen.
Dieser soll von den
Werkstätten an die Autobesitzer übergeben werden.
Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl will auf diese Weise "die Kunden
schad-und klaglos halten". Derzeit gebe es immer wieder Fälle, in
denen nach einer Versteigerung in der Wrackbörse osteuropäische
Käufer Garantie-und Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen.
Derart unseriöse Praktiken werde der Mustervertrag "wieder einen
Schritt erschweren", meint Nagl. Ein Allheilmittel gegen die
umstrittenen Restwertbörsen darf sich die Branche davon freilich
nicht erwarten.