Dass er für den Innsbrucker Händler Meisinger einen Sieg im
Langzeitprozess gegen Jaguar erringen konnte, hat laut Rechtsanwalt
Dr.
Norbert Gugerbauer Vorbildwirkung: "Damit wurde festgehalten,
dass Werkstättenbetreiber tatsächlich einen Rechtsanspruch auf einen
Servicevertrag haben, sofern sie alle Standards erfüllen." Das gelte
selbst dann, wenn der Importeur den Unternehmer aufgrund
anderwärtiger Differenzen als "nicht vertrauenswürdig" betrachtet.
Dass sich dieses Urteil nicht als Pyrrhussieg erweist, hängt freilich
von der Zukunft der Kfz-GVO ab.