Ab 1. Jänner 2011 dürfen nicht nur der ÖAMTC, der ARBÖ und die
Karosseriebautechniker beim Austausch einer zerbrochenen
Windschutzscheibe die Vignette tauschen, sondern auch jede
österreichische Kfz-Werkstätte, die sich dazu bereit erklärt.
Laut Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker, ist es
nach langen Verhandlungen mit der Asfinag gelungen, diese Lösung zu
erreichen: "Ich hoffe, dass möglichst viele Betriebe mitmachen. Ich
sehe das als Dienstleistung am Kunden." Die Vorgangsweise ist gleich
wie bei den Automobilclubs: Gegen Vorweis des Vignettenabschnitts
wird der Antrag auf eine Ersatzvignette entgegengenommen, die an Ort
und Stelle auf die neue Scheibe geklebt wird. Die Abrechnung erfolgt
zwischen Werkstätte und Asfinag. Auch die §-57a-Plakette wird in der
Werkstätte ausgetauscht.