Der Ausgleichsanspruch sei ein "Musterbeispiel für eine vom Gericht zu treffende Ermessensentscheidung", so der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer vor Kurzem ergangenen Entscheidung. Darin wurde weder dem klagenden Kfz-Händler noch dem Importeur Recht gegeben, fasst Rechtsanwalt Dr.
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