Ob EU-Kommission (Handelsvertreterrichtlinie) oder Justizministerium
(Mittelstandsinitiative): Die Instanzen, die mit den Anliegen der
Autohändler konfrontiert werden, zeigen sich stets verständnisvoll.
Doch dann verlaufen die Bemühungen im Sand.
In Brüssel werden die
Interessenvertreter auf den Sankt Nimmerleinstag vertröstet. In Wien
wagt niemand, allzu laut beim Ministerium anzuklopfen, um ja keinen
Widerspruch auszulösen. Woche für Woche, Monat für Monat ziehen ins
Land. Die Importeure drängen ihre Händler zur Unterzeichnung der
neuen Verträge. Manchmal unterscheiden sich diese kaum von den alten
GVO-Kontrakten -und manchmal enthalten sie so unverfrorene Passagen
wie die Vorschrift, ein Betrieb müsse mindestens 50Prozent seines
Neuwagenumsatzes mit einer gewissen Marke erwirtschaften. Keine
Rechtsnorm schützt die Betriebe vor derartigen Anmaßungen. Kein
Gericht ist zum Einschreiten berechtigt, solange klare Grundlagen
fehlen. Und die Zeit vergeht