Sinnvoll ist sie ohnehin nicht, die
"IG-Luft-Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette". Dieser Ausbund der
umweltministeriellen Bürokratie ist seit 1.
September für die
Einfahrt "Umweltzonen" vorgeschrieben, die es nach der klaren
Ablehnung bei der Grazer Bürgerbefragung bisher aber noch nirgends
gibt. Jetzt klärt die Bundesinnung der Kfz-Techniker auf, dass zwar
nur §-57a-Betriebe zur Ausgabe der Plakette berechtigt sind, dies
aber keineswegs eine Verpflichtung darstellt. "Für die Werkstätten
besteht eindeutig kein Kontrahierungszwang", so Referent Andreas
Westermeyer (B.). Bedauert wird von der Innung, dass die zur
Zuordnung der Abgasklassen gedachte "Abgasklassifizierungsdatenbank"
nach wie vor nicht verwendbar ist. Diese hätte eigentlich von den
Plakettenproduzenten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden
sollen.