Im Justizausschuss des Parlaments wurde Ende November das
Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz einstimmig verabschiedet. Ziel
dieser Vorlage ist es, die auf der auslaufenden
Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung der EU basierenden Bestimmungen in
bestehenden Vertragsbindungsverträgen der Kfz-Branche durch
zwingendes Zivilrecht abzusichern.
Als nächstes stehen Abstimmungen
im Nationalrat und Bundesrat bevor; diese Sitzungen sollen noch vor
Weihnachten erfolgen. Das Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz, besser
bekannt unter der Bezeichnung "Mittelstandsinitiative", schlägt
zwingende Vertragsbestimmungen zugunsten von gebundenen Unternehmen
vor, etwa das Erfordernis der Schriftlichkeit für die Kündigung von
Vertriebsverträgen und eine zweijährige Kündigungsfrist. Auch ein
Rückgaberecht für Waren und die Möglichkeit der Übertragung der
Rechte und Pflichten aus derVertriebsbindungsvereinbarung an einen
anderen gebundenen Unternehmer desselben Vertriebssystems sind
geplant.