Bundesgremialobmann Komm. -Rat Burkhard Ernst weist darauf hin, dass es sich bei vereinnahmten Kfz-Zulassungsgebühren um sogenannte "durchlaufende Posten" handle, wenn die Vereinnahmung in fremdem Namen und auf fremde Rechnung erfolge und dieser Umstand dem Kunden gegenüber offengelegt werde.
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