Der Ministerrat beschloss am 16. Juni die Steuerreform, die am 1.
Jänner 2016 in Kraft tritt: Damit ist auch die Verschärfung der
Sachbezugsregelung bei Firmenautos fix.
Aufgrund der heftigen Proteste der Branche wurde die Regelung im
Vergleich zu den ursprünglichen Plänen jedoch etwas entschärft: Die
Erhöhung des Sachbezugswertes von 1,5 auf 2 Prozent des
Brutto-Anschaffungspreises gilt erst für Fahrzeuge ab einem CO
2-Ausstoß von 130 Gramm pro Kilometer, zuvor waren 120 Gramm pro
Kilometer geplant. Die ab 2017 vorgesehene Absenkung erfolgt jährlich
in Schritten von 3 (statt ursprünglich 4) Gramm.