Per Gesetz sind die Hersteller der§57a-Plaketten verpflichtet, den ermächtigen Betrieben eine entsprechende Software zur Dokumentation der §57a-Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Bislang wurde dafür der Österreichische Wirtschaftsverlag mit dem Betrieb der Elektronischen Begutachtungsverwaltung (EBV) beauftragt.
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