Mit der 8. PBSTV wurde die Nachüberprüfung der §-57a-Überprüfung
eingeführt.
Wird das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen und mit nicht
mehr als 1.000 km Fahrleistung noch einmal vorgeführt, muss nur die
negativ bewertete Prüfposition erneut überprüft werden. Ab 1. August
müssen die ermächtigten Betriebe eine entsprechende Programmversion
verwenden, die den Zugriff auf das letzte abgeschlossen Gutachten
ermöglichen. Für die Kfz-Betriebe stehen mit EBV und Vecos zwei
Softwarelösungen zur Verfügung.