Vonösterreichischen Gerichten wurden in Verfahren, die auf die
Abgasmanipulationen des VW-Konzerns zurückzuführen sind, laut mit der
Materie vertrauten Juristen bislang 24 erstinstanzliche
Entscheidungen getroffen. In 17 Verfahren wurden die jeweils von
Kunden eingebrachten Klagen abgewiesen, ein Viertel dieser Urteile
ist bereits rechtskräftig.
3 klagsabweisende Urteile wurden von den
Oberlandesgerichten Linz und Innsbruck auch in 2. Instanz bestätigt.
Darüber hinaus wurde kürzlich vom Oberlandesgericht Linz eine
erstinstanzliche Entscheidung, die einem Fahrzeugkäufer ein
Rückgaberechtaufgrund Irrtums eingeräumt hatte, revidiert und die
Klage abgewiesen. Demnach ist es den Fahrzeughaltern sowohl unter dem
Gesichtspunkt des Irrtums als auch unter den (in anderen Verfahren
behandelten) Gewährleistungsaspekten zumutbar, die
Nachbesserungsmaßnahmen des VW-Konzerns abzuwarten, solange keine
Schlechterstellungen eintreten und die Typengenehmigungen aufrecht
bleiben.