Als im November 2002 die Altautoverordnung in Kraft getreten ist, hat
sie für einiges Kopfzerbrechen gesorgt. Mittlerweile haben sich die
meisten Betriebe, die alte Kundenfahrzeuge zur Verschrottung
zurücknehmen, daran gewöhnt.
Doch es droht neues Ungemach: Eine im
letzten Moment zurückgezogene Novelle hätte den Erstübernehmern -
also den Autohändlern - die volle Verantwortung für die sachgemäße
Entsorgung bis hin zur Erfüllung der einzelnen Verwertungsquoten
zugeschanzt.
"Diese Zusatzbelastung konnten wir im Interesse der Betriebe
erfolgreich abwenden", berichtet Dr. Christian Pesau, Geschäftsführer
des Arbeitskreises der Automobilimporteure. Es gebe aber weiterhin
einen Verbesserungsbedarf. Wann es tatsächlich zu einer Neuregelung
kommt, ist derzeit offen.