In den Langzeitstreit um die Wrackbörsen schaltet sich nun die Bundeswettbewerbsbehörde ein. Die Wettbewerbskommission hat ihr einstimmig empfohlen, die Plattformen der Versicherungen aufgrund allfälliger Absprachen und der Vorgangsweise bei Ablösen von Totalschäden einer vertieften Prüfung zu unterziehen.
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