Noch heuer hätte eine Novelle der Altautoverordnung in Kraft treten sollen, die mit gewaltigem bürokratischem Aufwand verbunden wäre: Beispielsweise müssten Kfz-Betriebe als Erstübernehmer die volle Verantwortung für die sachgemäße Autoentsorgung übernehmen - bis hin zu Erfüllung der Wiederverwertungsquoten. <br /><br />In der Praxis sei dies kaum umzusetzen, kritisieren die Interessenvertreter.
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